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Hallo Sportsfreunde
Um eine Mindestteilnehmeranzahl für einen Lehrgang zu erreichen,
sollten auch Interessenten anderer Schützenvereine in Sachsen sich zusammen finden um gemeinsam einen solchen Lehrgang zu besuchen!
Diese sollten sich mit unserem Vorsitzenden in Verbindung setzen.
Staatlich anerkannte Grundlehrgänge nach §32 1. SprengV
für die Ausstellung einer Erlaubnis nach §27 SprengG zum Umgang mit
Treibladungspulver bzw. Böllerpulver für zukünftige:
• Vorderladerschützen
• Böllerschützen
• Wiederlader von Patronen
Vorraussetzung zur Teilnahme an den Grundlehrgängen ist die
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 1.Verordnung SprengG,
die rechtzeitig (bis 8 Wochen vorher, dann 1 Jahr Gültigkeit) beantragt werden muss.
Beachte: Das Führungszeugnis ersetzt nicht die
Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die Vorbedingung der Teilnahme am Lehrgang ist das polizeiliche Führungszeugnis .
Der Antrag muß über das Landratsamt, Abteilung Jagd -
Hier geht`s zu den Lehrgängen
Voraussetzung: gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung !
Änderungen vorbehalten!